Akustik-Lexikon:  Informationshaltigkeit

Bei informationshaltigen Geräuschen, meist Sprache oder Musik, kann bei der Bildung eines Beurteilungspegels nach TA-Lärm (= technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ein Zuschlag wegen der erhöhten Störwirkung vergeben werden. Dieser Zuschlag kann gemäß Anhang A 2.5.2 bis zu 6 dB (Dezibel) betragen.

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