Akustik-Lexikon:  Bodenbelag

Der Bodenbelag kann einen entscheidenden Einfluß auf die Trittschalldämmung gegenüber benachbarten Räumen haben. Der Einfluß auf die Luftschalldämmung ist, wenn überhaupt vorhanden, in der Regel sehr gering. Weichfedernde Bodenbeläge wie z.B. Teppichbeläge verbessern in der Regel die Trittschalldämmung. Um einen späteren Austausch von Bodenbelägen zu ermöglichen, dürfen deshalb für den Nachweis des Mindestschallschutzes weichfedernde Bodenbeläge nicht berücksichtigt werden. Das heißt, bereits ohne Teppichbelag müssen die Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung nach DIN 4109 eingehalten sein.

« Zurück zum Akustik-Lexikon