Akustik-Lexikon:  Messung der Trittschalldämmung

Das zu prüfende Bauteil wird mit dem Norm-Hammerwerk angeregt. Im Empfangsraum wird der erzeugte Körperschall von allen raumumschließenden Bauteilen als Luftschall abgestrahlt und messtechnisch erfasst. Weil die Anregung des Bauteils stets definiert erfolgt, ist der abgestrahlte Luftschall unter Berücksichtigung der Absorption im Empfangsraum ein Maß für das Trittschallverhalten. Der von der tatsächlich vorhandenen Absorptionsfläche auf eine vereinbarte Bezugs-Absorptionsfläche umgerechnete Trittschallpegel wird Norm-Trittschallpegel L’n genannt und errechnet sich wie folgt:

normtrittschall

L = Schalldruckpegel im Empfangsraum [dB] A =Äquivalente Absorptionsfläche des Empfangsraumes, ermittelt durch eine Nachhallzeitmessung [m²] Ao = Bezugs-Absorptionsfläche, Ao = 10 m²

Der bewertete Norm-Trittschallpegel L’n,w ergibt sich durch paralleles Verschieben der Bezugskurve, so das die Summe der ungünstigsten Abweichungen so groß wie möglich wird, jedoch nicht mehr als 32 dB (Dezibel) beträgt. Der bewertete Norm-Trittschallpegel L’n,w enstpricht dem Wert der verschobenen Bezugskurve bei 500 Hz (Hertz). Die Beziehung zwischen dem bewerteten Norm-Trittschallpegel L’n,w und dem früher gebräuchlichem Trittschallschutzmaß TSM lautet:

tsm

Ein niedriger bewerteter Norm-Trittschallpegel L’n,w entspricht einem günstigen Trittschallverhalten.

Siehe auch: Iterationsverfahren

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