Akustik-Lexikon:  Gehbelag

Der Gehbelag von Decken beeinflusst den Geh-Geräuschpegel. Weiche Gehbeläge, wie zum Beispiel Teppiche, dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen des Trittschallschutzes in der Regel nicht berücksichtigt werden (z.B. zur Einhaltung des Mindestschallschutz nach DIN 4109).

« Zurück zum Akustik-Lexikon