Akustik-Lexikon: Haustechnische Anlagen
Zum Gebäude gehören technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung, Aufzug, Lüftung, Klimatisierung, Gemeinschaftswaschanlagen, Müllbeseitigungsanlagen, ortsfeste Schwimm- und Spielanlagen.
Maßnahmen zur Verhinderung von Lärmproblemen durch die Haustechnik sind:
) Verwendung lärmarmer Anlagen (z.B. leise Druckspüler, lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen).
) Maßnahmen zur Luftschalldämmung (z.B. durch ausreichend dimensionierte Decken, Wände und Türen).
) Maßnahmen zur Körperschalldämmung (z.B. Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingfüßen, schwingungsisolierende
Befestigung von Armaturen und Rohrleitungen).
) Bauakustisch günstige räumliche Anordnung dieser Anlagen.
Dem Schutz vor Lärm durch Anlagen der Haustechnik dient die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Der in DIN 4109 festgelegte zulässige Immissionswert für Geräusche von Sanitäranlagen erfüllt nicht die Erwartungen an einen wirksamen Lärmschutz und ist zur Wahrung der Intimsphäre und zum Schutz vor Belästigungen unzureichend. Weitere Information enthält die VDI – Richtlinie 4100 „Schallschutz von Wohnungen“.
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