Das Bau-Schalldämm-Maß R‘ (nicht zu verwechseln mit dem (Luft-)Schalldämm-Maß R) kennzeichnet die Luftschalldämmung eines Bauteils bei bauüblichen Nebenwegen.

Die äquivalente Absorptionsfläche ist eine (gedachte) Fläche mit dem Absorptionsgrad α = 1, die die gleiche Absorption hat, wie die tatsächliche Oberfläche des Schallabsorbers.

Zum Gebäude gehören technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen…

Die Auslenkung einer Schwingung aus der Ruhelage wird Schwingungsweite oder Amplitude genannt.

Bauaufsichtlich eingeführte Baubestimmungen brauchen nicht mit den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T. oder aRdT) identisch zu sein.

Akustik ist die Lehre vom Schall, sowie von den mechanischen Schwingungen.

Der Absorptionsgrad α gibt das Verhältnis von absorbiertem (und evtl. durch­ge­lassenem) Schallanteil zur auftreffenden Schallintensität an.

Das Abschirmmaß kennzeichnet die Verminderung des Schallpegels von Schallstrahlen durch Abschirmungen wie Lärmschutzwände oder Stellwände.

Bei allen Arten von Schwingungen wird (durch innere oder äußere irreversible Vorgänge) ein Teil der Bewegungsenergie in (Verlust-)Wärme übergeführt.

Ist das Material zur Absorption von Schall. Man kann poröse Absorber und Resonanzabsorber unterscheiden.